ErP Produktdaten

ebm‑papst Produkte erfüllen die Mindesteffizienzanforderungen an Ventilatoren. Überzeugen Sie sich selbst!

Die ErP-Verordnung, auch Ökodesign genannt setzt hohe Effizienzanforderungen an Ventilatoren.
Was ist die Ökodesign-Richtlinie?

  • Mit der Verabschiedung des Kyoto-Protokolls hat sich die Europäische Union verpflichtet, die CO2-Emission bis 2020 um mindestens 20 Prozent zu reduzieren.
  • Um dieses Klimaziel zu erreichen, verabschiedete die EU 2005 die EuP-Richtlinie (Energy using Products-Directive).
  • 2009 in ErP-Richtlinie (Energy related Products-Directive) umbenannt, werden mit ihrer Hilfe Einsparpotenziale zahlreicher energieverbrauchsrelevanter Produkte geprüft und Mindestanforderungen festgeschrieben.
  • Im März 2011 wurden verbindliche Grenzwerte für Ventilatoren festgelegt.
    (EU-Verordnung 327/2011)
  • Betroffen sind davon Ventilatoren aller Bauformen zwischen 125 W bis 500 kW elektrischer Leistungsaufnahme.
  • Die Verordnung gilt verbindlich in den 27 EU Staaten. Unter die Verordnung fallen alle Ventilatoren, die in Europa in Verkehr gebracht werden, auch jene, die aus Drittländern nach Europa importiert werden. Zudem gelten die Mindesteffizienzanforderungen auch für Ventilatoren, die in Geräten verbaut nach Europa eingeführt werden.

ebm‑papst Produkte erfüllen die Mindesteffizienzanforderungen an Ventilatoren.
Überzeugen Sie sich selbst!

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Die ErP-Richtlinie funktioniert

*European Ventilation Industry Association (EVIA)

** 0.444 t CO2-eq/MWh, LCA approach, EU28_CoM Default Emission Factors for the Member States of the European Union, 2017, http://data.europa.eu/89h/jrc-com-ef-comw-ef-2017

Die Stufen der Verordnung

2013 trat die erste Stufe, 2015 eine verschärfte Stufe Effizienzanforderungen für Ventilatoren in Kraft. Die von der Ventilatoren-Verordnung geforderten Grenzwerte sind durchaus anspruchsvoll: Bereits in der ersten Stufe genügten rund 30 Prozent aller verfügbaren Ventilatoren den neuen Bestimmungen nicht mehr, 2015 erreichten noch einmal 20 Prozent nicht die geforderten Wirkungsgrade.

ErP Microsite DE

Integrierte Ventilatoren

Die Verordnung gilt für Ventilatoren, die als „stand-alone“-Gerät betrieben werden, aber auch für Ventilatoren, die in einem Gerät oder in einer Anlage integriert sind.

*Measured by ebm‑papst.

Kundenspezifisches vs. Standardprodukt

Es gibt Bestrebungen, kundenspezifische Ventilatoren aus der Ökodesign-Richtlinie auszuschließen und nur Standardprodukte zu regulieren. Das ergibt keinen Sinn:

Häufig gestellte Fragen

Um dabei zu helfen, die Klimaziele der EU zu erreichen. Mit der Ökodesign-Richtlinie wird das Ziel verfolgt, die Auswirkung unseres Handelns auf unsere Umwelt zu verringern.

Die ErP-Richtlinie befasst sich mit sehr vielen Produkten, die in irgendeiner Form Energie verbrauchen. Das bedeutet, dass auch Komponenten wie Ventilatoren, Motoren oder Pumpen, aber auch komplette Geräte wie Lüftungs- oder Klimageräte einer Mindesteffizienzanforderung unterliegen.

Ventilatoren aller Bauformen (Axialventilatoren, Vorwärts- und rückwärtsgekrümmte Radialventilatoren, Querstrom- und Diagonalventilatoren) zwischen 0,125 kW bis 500 kW elektrischer Leistungsaufnahme sind betroffen. Dies gilt für Ventilatoren, die als „stand-alone“-Gerät betrieben werden oder als Komponente in einem Gerät oder in einer Anlage integriert sind.

Ja. Nicht unter die Verordnung fallen zum Beispiel Ventilatoren für Küchenablufthauben mit einer Leistung kleiner 280 Watt und Ventilatoren in Wäschetrocknern.

In der ErP-Durchführungsverordnung für Ventilatoren definiert die EU Mindestwirkungsgrade. Diese sind in Abhängigkeit von der elektrischen Leistungsaufnahme im Bestpunkt definiert. Um festzustellen, ob ein Ventilator der ErP-Durchführungsverordnung entspricht, wird stets der Wirkungsgrad des kompletten Ventilators bewertet, also der Einheit aus Steuerelektronik (falls vorhanden), Motor und Ventilatorlaufrad.

Die Verordnung schreibt vor, dass im fünften Jahr nach in Krafttreten eine Überprüfung erfolgen soll. Diese ist unter dem Begriff „Revision 2020“ bereits in der Diskussion. Bis zum heutigen Zeitpunkt gibt es noch keine verbindlichen Erkenntnisse bzw. Ergebnisse. So ist damit zu rechnen, dass es vor 2022 zu keiner weiteren Verschärfung der Grenzwerte kommen wird.

VDMA – Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e.V.

Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau

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Eurovent - Eropean Industry Association

Europe’s Industry Association

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AMCA International

Air Movement and Control Association

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EVIA - European Ventilation Industry Association

The voice of the ventilation industry in Europe

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