Compliance

Grundsätze der Unternehmensführung 

Grundsatzerklärung zu menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten 
- ebm‑papst Verhaltenskodex -

Ein wichtiger Teil unserer Unternehmenskultur ist, dass wir unser Handeln eben nicht nur an den gesetzlichen Vorgaben ausrichten, sondern uns darüber hinaus auch ethischen Standards verpflichten. Wir gehen respektvoll mit unseren Mitmenschen und der Umwelt um und wertschätzen diese. Dabei haben die Einhaltung menschenrechtlicher und umweltbezogener Sorgfaltspflichten höchste Priorität für ebm‑papst.

ebm-papst ist ein besonderes Unternehmen. Und das liegt vor allem an unseren grundlegenden Werten, die wir seit über 50 Jahren leben. 

Hans Peter Fuchs
Geschäftsführer Finanzen & Controlling ebm-papst Gruppe

Der ebm‑papst Verhaltenskodex:
Unsere Grundsätze für verantwortungsvolles und rechtmäßiges Handeln

Unser Verhaltenskodex kann durch themen- oder landesspezifische Regelungen und Schulungen konkretisiert und ergänzt werden. Besondere Verantwortung haben unsere Führungskräfte. Sie sind aufgerufen, die in diesem Kodex beschriebenen Regeln und Werte von ebm-papst vorzuleben. Sie sind bei Fragen ihrer Mitarbeiter nach dem richtigen Verhalten der erste Ansprechpartner. Ihre Aufgabe ist es, in ihrem Verantwortungsbereich die Einhaltung des Kodex sicherzustellen.

Fragen zum Kodex oder zum richtigen Verhalten im Einzelfall beantwortet der jeweilige Vorgesetzte, die Geschäftsführung der Standorte und Niederlassungen oder die kaufmännische Gruppengeschäftsführung.

Unser Verhaltenskodex ist für alle Mitarbeiter der ebm-papst Unternehmensgruppe verbindlich.

Verstöße gegen den Kodex werden nicht geduldet und können den Verlust des Arbeitsplatzes bzw. strafrechtliche Konsequenzen zur Folge haben.

Oberster Grundsatz

Gesetzestreues Verhalten entspricht unserer Überzeugung. Die Gesetze der Länder, in denen wir tätig sind, halten wir ein. Rechtswidriges Handeln ist keine Option und nicht im Interesse unseres Unternehmens, weil es unethisch ist, zu gravierendem Reputationsverlust führt und Strafverfolgung, Schadenersatz und Auftragsverlust nach sich ziehen kann.

Mitarbeitende, die rechtswidrig handeln, müssen sich dessen bewusst sein, dass sie selbst von rechtlichen Konsequenzen bedroht sind, beispielsweise Strafverfolgung oder arbeitsrechtliche Konsequenzen. Gesetzestreues Handeln dient dem eigenen Schutz des Mitarbeiters und der Mitarbeiterin.

Jeder Mitarbeitende ist verpflichtet, sich über die in seinem Verantwortungsbereich geltenden Vorschriften zu informieren und diese einzuhalten. In Zweifelsfällen ist zur Klärung der Vorgesetzte einzuschalten.

Responsible Business Alliance® (RBA®)

Wir haben uns zur Einhaltung des Verhaltenskodex der Responsible Business Alliance® (RBA®) verpflichtet, welcher die Inhalte unseres Verhaltenskodexes weiter konkretisiert.

Der RBA® Verhaltenskodex ist wesentlicher Teil unserer Beschaffungskette und wir erwarten von allen Geschäftspartnern, dass sie sich diesen Werten ebenfalls verpflichten. Zudem ist der RBA® Verhaltenskodex integraler Bestandteil unseres Verhaltenskodex für Lieferanten, der in der Beziehung zu unseren Lieferanten Anwendung findet und außerdem einen signifikanten Bestandteil unserer Beschaffungskette darstellt.

Die Kerninhalte des RBA® Verhaltenskodex sind sichere Arbeitsbedingungen, eine respekt- und würdevolle Behandlung der Arbeitskräfte sowie umweltgerechte und ethisch vertretbare Geschäftsprozesse.

Soziale Verantwortung

ebm‑papst verpflichtet sich, seine soziale Verantwortung zu erfüllen und einen positiven Beitrag für die Gesellschaft zu leisten. Über die Einhaltung der gesetzlichen Forderungen hinaus leisten wir einen freiwilligen Beitrag zu einer nachhaltigen Entwicklung der ebm‑papst Gruppe und unseres Umfeldes. Im Mittelpunkt unseres Handelns steht für uns neben Effizienz und Begeisterung die Menschlichkeit. Bei allem Erfolgsstreben sind wir nie rücksichtslos.

Wir verstehen uns als offen, zuverlässig und loyal unseren Kunden und Mitarbeiter:innen gegenüber. Wir verhalten uns stets integer. Als Unternehmen wissen wir, dass wir auch eine soziale Verpflichtung haben. Wir schaffen Freiräume für die Entwicklung eines jeden von uns und wir erkennen Leistung an.

Wir behalten bei allem, was wir tun, die langfristigen Auswirkungen im Blick. Ressourcenschonung, Energieeffizienz, Umweltschutz und Mitarbeiter:innenförderung sichern uns die Zukunft. Durch unser aufrichtiges und nachhaltiges Verhalten möchten wir auch international ein Beispiel geben und dazu beitragen, die arbeitsteilige Welt fairer zu gestalten.

Menschenrechte

Menschenrechte sind universelle, unveräußerliche und unteilbare Rechte, die jedem Menschen gleichermaßen zustehen. Die Einhaltung dieser fundamentalen Rechte ist ein integraler Bestandteil unserer Unternehmenskultur.

Wir bekennen uns zur Achtung der international anerkannten Menschenrechte im Rahmen unserer gesamten Geschäftstätigkeit und erwarten von unseren Geschäftspartnern in der Lieferkette, dass sie sich diesen Werten ebenfalls verpflichten und sie in ihren Wertschöpfungsketten umsetzen. Insbesondere bei der Lieferantenauswahl und im Umgang mit bestehenden Lieferanten führen wir entsprechende Sorgfaltsprüfungen durch, einschließlich Sorgfaltsprüfungen der Beschaffungskette. Wir fordern und fördern faire Arbeitsbedingungen. Das bedeutet, dass wir unseren eigenen Betrieb und unsere Beschaffungskette auf potenzielle Gefährdungen von Umwelt und Menschenrechten prüfen, um Verstöße oder Risiken zu verhindern oder einzudämmen.

Wir tolerieren keine Verhaltensweisen, die zu Menschenrechtsverletzungen beitragen oder diese unterstützen. Bei Verstößen gegen Menschenrechte ergreifen wir angemessene Korrekturmaßnahmen.

Bestechung und Korruption

Bestechung und Korruption sind gesetzeswidrig und unethisch. Beides ist mit hohem Risiko für unsere Mitarbeitenden und unser Unternehmen verbunden. Bestechung und Korruption stellen eine existenzielle Gefährdung des Unternehmens dar und sind deshalb keine Option und folglich zu unterlassen; wir nehmen dabei auch den Verlust von Umsatz in Kauf. Wir bieten unseren Geschäftspartnern keine unzulässigen Vorteile an und nehmen solche auch nicht in Anspruch.

Unter Korruptionshandlungen verstehen wir u. a. die Einschaltung von Dritten/Vermittlern, Zahlung von Bestechungsgeldern, Kick-back-Zahlungen und Incentive-Zuwendungen.

Bei der Annahme und Vergabe von Geschenken und sonstigen Zuwendungen (etwa auch Einladungen zum Essen oder zu Veranstaltungen) sind wir zurückhaltend. Keinesfalls dürfen diese so gestaltet sein, dass ihre Annahme sich außerhalb des Rahmens geschäftsüblicher Gastfreundschaft, Sitte und Höflichkeit bewegt.

Steuern und Subventionen

Die Steuergesetze eines jeden Landes sind für uns bindend und daher strikt zu befolgen. Jedem Mitarbeitenden muss bewusst sein, dass bei Steuerdelikten mit Strafverfolgung zu rechnen ist; sowohl für das Unternehmen als auch für den einzelnen Mitarbeiter. Das Risiko, bei Steuerdelikten aufgrund regelmäßiger und sorgfältiger Prüfungen der Steuerbehörden entdeckt zu werden, ist hoch.

Verdachtsmomente führen sehr schnell zur Einschaltung der Strafverfolgungsbehörden. Bei der Beteiligung von Kunden und Lieferanten erfolgen Kontrollmitteilungen an ihre zuständigen Steuerbehörden und umgekehrt.

Die steuer- oder subventionsrechtliche Einschätzung von Sachverhalten ist oft schwierig. In Zweifelsfällen bedarf es der Einschaltung des Vorgesetzten und/oder der Klärung durch die kaufmännische Gruppengeschäftsführung.

Wahrung des fairen Wettbewerbs

Wettbewerb kann nur funktionieren, wenn er frei und fair ist. Ein abgestimmtes Wettbewerbsverhalten wirkt dem Wettbewerb entgegen. Daher stimmen wir uns nicht mit Konkurrenten über unser Wettbewerbsverhalten ab. Wir halten uns an die Gesetze zum Schutz des Wettbewerbs.

Verboten sind insbesondere die Absprache von Preisen und Konditionen, die Aufteilung von Märkten und Regionen, die Zuteilung von Kunden und die Abstimmung von Angebots-, Entwicklungs oder Produktionsstrategien. Bereits ein Informationsaustausch mit Konkurrenten, der Grundlage einer abgestimmten Verhaltensweise sein kann, (insbesondere zu Preisen, Kosten, Margen, Konditionen, Kunden, Angeboten, Produktentwicklungen, Fertigungskapazitäten) ist unzulässig.

Verstöße gegen diese Verbote werden durch die Kartellbehörden konsequent verfolgt und können zu existenzgefährdenden Sanktionen für das Unternehmen führen.

Internationaler Handel

ebm‑papst profitiert in hohem Maße von grenzüberschreitendem Handel. Ihn zu sichern und seine Regeln einzuhalten liegt in unserem ureigensten Interesse. Daher beachten wir bestehende Import- und Exportbestimmungen, holen erforderliche Genehmigungen ein und zahlen festgesetzte Zölle und Steuern.

Die Einhaltung dieser Bestimmungen unterliegt regelmäßigen Prüfungen durch die Behörden. Bei Verstößen drohen erhebliche Sanktionen.

Eigentumsrechte Dritter

Mit Eigentum unseres und anderer Unternehmen gehen wir verantwortungsvoll um. Wir achten auf die Integrität unserer Geschäftspartner.

Geistiges Eigentum

Wir beachten geistiges Eigentum Dritter. Als Technologieunternehmen mit einem hohen Aufwand für Forschung und Entwicklung ist ebm‑papst auf den Schutz seiner Erfindungen und seines Know-hows angewiesen. Wir gehen deshalb mit Geschäftsgeheimnissen besonders vorsichtig um.

Es ist sicherzustellen, dass vertrauliche Informationen nicht an unbefugte Dritte gelangen. Dies gilt ebenso für vertrauliche Informationen, die wir von unseren Geschäftspartnern erhalten. Ist aufgrund besonderer Umstände (z. B. bei sensiblen Entwicklungsvorhaben von Kunden oder Unternehmenskäufen) besondere Vertraulichkeit angeordnet, so wahren wir diese auch gegenüber Kollegen.

Datenschutz

Wir nutzen persönliche Daten unserer Mitarbeitenden und Geschäftspartner nur für Zwecke, zu denen sie uns zur Verfügung gestellt wurden, und behandeln sie vertraulich. Die zum Schutz persönlicher Daten geltenden Gesetze werden von ebm‑papst uneingeschränkt befolgt.

Dokumentation von Geschäftsvorgängen

Interne wie externe Berichte müssen korrekt und vollständig sein, so dass der Empfänger zutreffend informiert ist. Dabei halten wir uns an die Darstellung der Fakten und eine sachliche Ausdrucksweise.

Dokumente, die für laufende oder zu erwartende interne Nachforschungen oder behördliche Untersuchungen benötigt wurden, dürfen nicht zerstört, entfernt oder verändert werden.

Produktsicherheit, Arbeitssicherheit und Umweltschutz

An die Qualität und Sicherheit unserer Produkte und Leistungen stellen wir höchste Ansprüche. Wir beobachten die Qualität unserer Produkte im Markt und unterstützen den Kunden bei der Vermeidung von Gefahren.

Wir sorgen für ein sicheres Arbeitsumfeld. Sicherheitsvorschriften sind strikt einzuhalten und auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen. Missstände sind unverzüglich aufzuzeigen und zu beseitigen.

Wir gehen sparsam mit natürlichen Ressourcen um und streben Sparsamkeit auch für unsere Produkte an (in Verbindung mit unserer Unternehmensleitlinie "engineering a better life").

„Engineering a better life“ bedeutet, dass Nachhaltigkeit und Digitalisierung bei ebm‑papst Hand in Hand gehen. ebm‑papst steht für umweltfreundliche und intelligente Produktion und Produkte, die nachhaltige Nutzung von Ressourcen sowie für intelligente Steuerung und Vernetzung von Lüftern, Antrieben und Systemen. Das Ergebnis sind leistungsfähigere Anwendungen und effizientere Prozesse.

Vermeidung von Interessenkonflikten

Wir trennen geschäftliche und private Interessen. Geschäftliche Nebentätigkeiten bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von ebm‑papst, wobei mindestens der zuständige Vorgesetzte solche Tätigkeiten grundsätzlich schriftlich genehmigen muss. Das betrifft besonders Nebentätigkeiten für Wettbewerber, Kunden oder Lieferanten von ebm‑papst oder finanzielle Beteiligungen an ihnen. Sind enge Familienangehörige in solchen Tätigkeiten oder Beteiligungen engagiert, so ist dies anzugeben.

Außerdem nutzen wir unsere Tätigkeit bei ebm‑papst nicht zur Erlangung privater Vorteile. Die Beauftragung von Geschäftspartnern für private Zwecke ist zu vermeiden. Geschäftspartner dürfen nicht aus privatem Interesse bevorzugt werden.

Wir sind Teil einer globalen Gesellschaft.

Von daher sind die Achtung und der Respekt von anderen Kulturen und Wertvorstellungen für uns selbstverständlich. Wir gehen fair, offen und respektvoll miteinander um. Diskriminierung lehnen wir ab. Im Unternehmen verhalten wir uns politisch neutral.

Kommunikation

Offizielle Aussagen im Namen von ebm‑papst dürfen nur dafür autorisierte Personen treffen. Aussagen, die die Unternehmensgruppe betreffen, sind vor einer Veröffentlichung mit der Abteilung Unternehmenskommunikation in Mulfingen abzustimmen.

Dieser Verhaltenskodex ist verbindlich.

Besondere Verantwortung haben unsere Führungskräfte. Sie sind aufgerufen, die in diesem Kodex beschriebenen Regeln und Werte von ebm‑papst vorzuleben. Ihre Aufgabe ist es, in ihrem Verantwortungsbereich die Einhaltung des Kodex sicherzustellen. Er kann durch themen- oder landesspezifische Regelungen und Schulungen konkretisiert und ergänzt werden.

Fragen zum Kodex oder zum richtigen Verhalten im Einzelfall beantwortet der jeweilige Vorgesetzte, die Geschäftsführung oder das Compliance Team. Verstöße gegen den Kodex werden nicht geduldet und können arbeitsrechtliche Konsequenzen, bis hin zu Entlassung, oder Schadensersatz sowie Strafverfolgung durch die zuständigen Behörden zur Folge haben.

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Das ebm‑papst Hinweisgebersystem:
Ihr Hinweis kann helfen!

ebm‑papst bekennt sich zur verantwortungsvollen Unternehmensführung. Daher hat die Einhaltung von Gesetzen, Regeln und internen Vorgaben bei ebm‑papst höchste Priorität. Ein offener Umgang mit Schwächen und Fehlern hilft bei der frühzeitigen Identifikation von notwendigen Schritten und Maßnahmen, um Reputations- und Vermögensschäden von ebm‑papst, den Mitarbeitenden und Geschäftspartnern abzuwenden.

Das webbasierte und zertifizierte Hinweisgebersystem BKMS® Incident Reporting steht allen Mitarbeitenden und Geschäftspartnern der ebm‑papst Gruppe sowie jeder anderen Person rund um die Uhr und ortsunabhängig zur Verfügung, um Compliance-Verstöße gegen gesetzliche Vorgaben und organisationsinterne Regeln zu melden.

Sie können Ihren Hinweis anonym oder unter Nennung Ihrer Kontaktdaten abgeben. Da wir die offene Kommunikation suchen, möchten wir Sie ermutigen, bei Hinweisen Ihren Namen zu nennen. Wir werden Ihre Angaben in jedem Fall streng vertraulich behandeln und die schutzwürdigen Interessen aller Beteiligten berücksichtigen.

Hier können Sie Ihren Hinweis abgeben:
Hinweisgebersystem*: https://www.bkms-system.com/ebmpapst
*Bitte beachten Sie, dass der Aufruf der Verlinkung ggf. nachverfolgt werden kann.
Um dies zu vermeiden, kopieren Sie bitte die Internet-Adresse und fügen diese in Ihren Browser ein.

Auf der Startseite finden Sie Informationen zur Abgabe und dem Umgang mit Hinweisen.

Zur Funktionsweise des Hinweisgebersystems finden Sie weitere Informationen auf der Homepage der Business Keeper GmbH, Deutschland.

Auch möchten wir Sie ebenfalls über die vom Bund bereitgestellten externen Meldestellen informieren. Die zentrale externe Meldestelle des Bundesamts für Justiz ist unter BfJ - Hinweisgeberstelle* zu finden. Auch steht Ihnen neben dieser, die externe Meldestelle der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (zum Meldesystem)* sowie die externe Meldestelle des Bundeskartellamts (zum Meldesystem)* zur Verfügung. Eine genaue Zuständigkeitsaufteilung der Meldestellen ist ebenfalls auf der Homepage des Bundesamts für Justiz zu finden.

Verfahrensordnung

Nähere Informationen zum Beschwerdeverfahren von ebm‑papst können Sie der Verfahrensordnung entnehmen:

Ansprechpartner

Wir suchen den persönlichen Kontakt mit Ihnen!

Als Mitarbeiter von ebm‑papst sollte Ihr erster Ansprechpartner stets Ihre Führungskraft sein.

Als Geschäftspartner oder Stakeholder von ebm‑papst können Sie sich jederzeit an Ihren bekannten Ansprechpartner wenden.

Sofern Sie keinen direkten Ansprechpartner haben, können Sie Ihre Fragen und Anregungen jederzeit dem Vice President Group Compliance mitteilen.