ebm-papst hat für diese Zeit folgende Prioritäten gesetzt:
1. Gesundheit der Mitarbeiter schützen
2. Kunden weiterhin beliefern
3. Die finanzielle Handlungsfähigkeit unseres Unternehmens sicherstellen
In der Konsequenz bedeutet das für ebm-papst Mulfingen, dass zunächst Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der indirekten Bereiche in Kurzarbeit gehen. Diese Maßnahme tritt am Mittwoch, den 1. April 2020 in Kraft. Monatlich prüfen Geschäftsführung und Betriebsrat, ob und in welchem Umfang Kurzarbeit weiterhin notwendig ist.
Die Kurzarbeit soll zur Unterbrechung von Infektionsketten führen und die Ansteckungsrisiken für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter minimieren. Außerdem dient dieses Instrument der Abfederung von Einschränkungen im Betrieb, wie sie beispielsweise durch ausbleibende Lieferungen von Lieferanten oder ausbleibende Bestellungen von Kunden entstehen. Noch ist nicht absehbar, wie groß die Folgen der COVID-19-Pandemie für die Wirtschaft seien werden. Auch um Arbeitsplätze und die Liquidität des Unternehmens zu sichern, hat ebm-papst beschlossen, in Mulfingen in Kurzarbeit zu gehen.